Auftragsverarbeitungsvertrag
Entwurf – juristisch noch nicht geprüft
Dieser Text ist ein Platzhalter aus der Entwicklung und noch nicht rechtlich abgestimmt.
Vor dem Livegang muss er von einem Datenschutzjuristen geprüft und vervollständigt werden.
Wenn Sie TerminKraft geschäftlich einsetzen, verarbeiten wir die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden in Ihrem Auftrag. Dafür schreibt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor.
So bekommen Sie den Vertrag
Nach dem Start können Sie den AVV direkt im Dashboard abschließen. Bis dahin senden wir ihn auf Anfrage per E-Mail zu.
Anfrage an: [E-Mail-Adresse ergänzen]
Was der Vertrag enthalten wird
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen und Datenarten
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Liste der Unterauftragsverarbeiter und deren Verarbeitungsorte
- Regelungen zu Löschung, Rückgabe und Kontrollrechten